Akkreditierung der Presse
Zur Akkreditierung im Bereich MEDIEN berechtigt sind (Sport-)Journalisten die einen Presseausweis besitzen, sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Internet-Vollredaktion vorweisen können, wenn sie selbständig oder freiberuflich tätig sind. Darüber hinaus sind die EHF Passau Black Hawks (im folgenden Club) ederzeit berechtigt, den Nachweis über einen konkreten Redaktionsauftrag zu verlangen. Allein der Besitz eines Presseausweises reicht nicht aus, um für Heimspiele der Passau Black Hawks akkreditiert zu werden, wenn ein konkreter Redaktionsauftrag nicht nachgewiesen werden kann. Internationale (Sport)Journalisten müssen sich durch einen Presseausweis des AIPS (Association Internationale de la Presse Sportive) ausweisen sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Internet-Vollredaktion nachweisen.
Eine Akkreditierung im Bereich MEDIEN hat nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d.h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung eines von dem Club zugeteilten Platzes, sowie nach Spielende - je nach Kapazität - auch Zutritt zur Pressekonferenz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums (Eisfläche), es sei denn die örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben sehen etwas anderes vor.
Mit einer Akkreditierung als Fotograf ist es gestattet, Spielbilder im Sinne dieser Richtlinie in Form von Einzel- oder Sequenzbildern zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt allerdings nicht dazu, solche Spielbilder in Form von Laufbildern zu erstellen. Die erstellten Fotos dürfen ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke verwendet werden. Jede weitere Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige mit vorherigen schriftlichen Zustimmung der Clubs der abgebildeten Spieler. Etwaige Rechte Dritter bleiben unberührt.
Der Fotograf stellt den Club durch einen Haftungsausschluss von etwaigen Schäden, die aufgrund einer Tätigkeit in einem nicht DIN-gesicherten Arbeitsbereich frei. Jedem tätigen Fotografen wird empfohlen einen geeigneten Kopfschutz mit seitlicher Absicherung zu tragen.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben durch den Antragsteller hat den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge. Weitere Schritte wie die zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen sind möglich.
Der Verein untersagt allen Pressevertretern, die nicht dem Verein angehören, aus Sicherheitsgründen den Zutritt auf die Spielerbänken und dem TV-Podest.
Die Haftung des Clubs, ihrer Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen für Schäden am Eigentum des Journalisten ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Eine Akkreditierung im Bereich MEDIEN hat nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d.h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung eines von dem Club zugeteilten Platzes, sowie nach Spielende - je nach Kapazität - auch Zutritt zur Pressekonferenz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums (Eisfläche), es sei denn die örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben sehen etwas anderes vor.
Mit einer Akkreditierung als Fotograf ist es gestattet, Spielbilder im Sinne dieser Richtlinie in Form von Einzel- oder Sequenzbildern zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt allerdings nicht dazu, solche Spielbilder in Form von Laufbildern zu erstellen. Die erstellten Fotos dürfen ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke verwendet werden. Jede weitere Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige mit vorherigen schriftlichen Zustimmung der Clubs der abgebildeten Spieler. Etwaige Rechte Dritter bleiben unberührt.
Der Fotograf stellt den Club durch einen Haftungsausschluss von etwaigen Schäden, die aufgrund einer Tätigkeit in einem nicht DIN-gesicherten Arbeitsbereich frei. Jedem tätigen Fotografen wird empfohlen einen geeigneten Kopfschutz mit seitlicher Absicherung zu tragen.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben durch den Antragsteller hat den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge. Weitere Schritte wie die zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen sind möglich.
Der Verein untersagt allen Pressevertretern, die nicht dem Verein angehören, aus Sicherheitsgründen den Zutritt auf die Spielerbänken und dem TV-Podest.
Die Haftung des Clubs, ihrer Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen für Schäden am Eigentum des Journalisten ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Die vollständig ausgefüllten Akkreditierungsanträge einschließlich ihrer leserlichen Anlagen müssen vor Wochenendspieltagen spätestens am Donnerstag vorher bis 18.00 Uhr, vor Wochenspieltagen (Dienstag/Mittwoch) spätestens am Montag vorher bis 18.00 Uhr unter medien@blackhawks-passau.de eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung ist nicht möglich.