Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der EHF Passau Black Hawks e. V. lädt alle Mitglieder am Mittwoch, den 29.06.2016, um 19:00 Uhr zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung in den VIP-Raum der EisArena Passau, Messestr. 14, 94036 Passau ein.

Tagesordnung

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung
3. Satzungsänderung

 

aktuell:

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident) und zwei Stellvertretern. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben. Er kann zur Organisation des Vereins Abteilungen/Ressorts bilden und deren Leiter benennen.

(2) Der 1. Vorsitzenden und die zwei Stellvertreter sind außergerichtlich und gerichtlich jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins befugt.

(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine drei Mitglieder anwesend sind. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.

ändern in:

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei gleichberechtigten Vorständen. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben. Er kann zur Organisation des Vereins Abteilungen/Ressorts bilden und deren Leiter benennen.

(2) Die Vorstände sind außergerichtlich und gerichtlich jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins befugt.

(7) jetzt (7.1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die gewählten Vorstände anwesend sind. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären. 

neu: (7.2) Kann der Vorstand keine Entscheidung auf Grund einer Pattsituation (zwei Vorstände) fällen, so erhält der Beirat (Vorstände ausgeschlossen) ein Stimmrecht.

4. Neuwahlen

 

EHF Passau Black Hawks e. V.

Die Vorstandschaft 

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